(1) Zweck des Vereins ist, die Entstehung und Verbreitung zeitgenössischer Kammermusik zu fördern.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Vergabe von Kompositionsaufträgen. Durchführung von Veranstaltungen, bei denen zeitgenössische Kammermusik aufgeführt wird. Finanzielle Unterstützung bestehender Kammermusikensembles, die zeitgenössische Kammermusik aufführen