GEMEINNÜTZIGER VEREIN

VereinszweckKaM neu erlebenKaM zwischen den Stühlen

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§ 2 der Satzung

(1) Zweck des Vereins ist, die Entstehung und Verbreitung zeitgenössischer
Kammermusik zu fördern.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

Vergabe von Kompositionsaufträgen.
Durchführung von Veranstaltungen, bei denen zeitgenössische Kammermusik aufgeführt wird.
Finanzielle Unterstützung bestehender Kammermusikensembles,
die zeitgenössische Kammermusik aufführen